Über das Produkt:
In gediegener Aufmachung, stabil und mit praktischem Lesebändchen, auch ein passendes Geschenk zu Priesterweihen und Weihejubiläen.
„Jeder Priester muss genau aufzeichnen, welche Messen er zu feiern angenommen und welche er gefeiert hat.“
Codex Iuris Canonici 1983, can. 955 § 4








